Aktuell keine formelle Anordnung mit Auswirkungen auf die Transportkapazitäten der OPAL

Wir haben das noch nicht rechtskräftige Gerichtsurteil des Europäischen Gerichts vom 10. September zur Kenntnis genommen. 

Die OPAL Gastransport GmbH & Co. KG ist nicht an dem Verfahren beteiligt und kann sich auch nicht beteiligen. Das Verfahren unterliegt den Regeln von Mitgliedsstaatsverfahren – das EU-Mitglied Republik Polen hat die EU-Kommission beklagt. 

Die Netzzugangsbedingungen der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sehen den Fall der Einschränkung der Transportkapazitäten vor. Hierfür bedarf es einer formellen Anordnung. Der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG liegt zum aktuellen Zeitpunkt keine solche Anordnung vor. Wir stehen in engem Austausch mit der für uns zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur.