Wir haben das noch nicht rechtskräftige Gerichtsurteil des Europäischen Gerichts vom 10. September zur Kenntnis genommen.
Die OPAL Gastransport GmbH & Co. KG ist nicht an dem Verfahren beteiligt und kann sich auch nicht beteiligen. Das Verfahren unterliegt den Regeln von Mitgliedsstaatsverfahren – das EU-Mitglied Republik Polen hat die EU-Kommission beklagt.
Die Netzzugangsbedingungen der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG sehen den Fall der Einschränkung der Transportkapazitäten vor. Hierfür bedarf es einer formellen Anordnung. Der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG liegt zum aktuellen Zeitpunkt keine solche Anordnung vor. Wir stehen in engem Austausch mit der für uns zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur.