Beschluss der Bundesnetzagentur wird umgesetzt / Reduktion entsprechender Kapazitäten
Kassel. Gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13. September 2019 ist es der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG nicht länger erlaubt, die teilregulierten entkoppelten Ein- und Ausspeise-Verbindungskapazitäten in Höhe von 15,86 Mio. kWh/h zu vermarkten sowie jegliche Transporte, welche auf solchen bereits gebuchten Kapazitäten beruhen, durchzuführen.
Hierzu hat die OPAL Gastransport GmbH & Co. KG notwendige Maßnahmen eingeleitet, um den Beschluss der Bundesnetzagentur umzusetzen und die Vermarktung und Nutzung der entkoppelten teilregulierten Verbindungskapazitäten zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuschränken.
Daher ist es ab sofort nicht mehr möglich, teilregulierte entkoppelte Ein- und Ausspeise-Verbindungskapazitäten zu buchen. Die OPAL Gastransport GmbH & Co. KG wird die Nutzung der teilregulierten entkoppelten Ein- und Ausspeise-Verbindungskapazitäten unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen und in enger Abstimmung mit den vor- und nachgelagerten Transportnetzbetreibern mit Wirkung zum 14. September 2019, 06:00 Uhr MEST, reduzieren.