OPAL Gastransport GmbH & Co. KG prüft Entscheidung der Europäischen Kommission

Kassel. Die Europäische Kommission hat am Freitag geänderte Ausnahmebedingungen für die Nutzung der Gaspipeline OPAL verabschiedet. Diese werden – sobald sie OPAL Gastransport GmbH & Co. vorliegen – geprüft. Ziel soll es sein, eine Lösung für die planmäßige, langfristige Auslastung der OPAL zu finden, damit sie ihren wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit für Deutschland und Europa leisten kann.

Anlass der Entscheidung war ein zwischen der Bundesnetzagentur, OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, PAO Gazprom und OOO Gazprom Export im Mai 2016 unterzeichneter Vergleichsvertrag, der der Europäischen Kommission vorlag. Der Vergleichsvertrag war bereits 2013 unterschrieben, damals aber nicht wirksam geworden. Im Mai 2016 wurde er erneut mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgeschlossen. Mit diesem Vertrag soll die OPAL- Freistellungsänderungsentscheidung aus dem Jahr 2009 geändert werden. 

Die OPAL Gastransport & Co. KG betreibt die rund 470 Kilometer lange OPAL, die vom Anlandungspunkt der Nord Stream in Lubmin bei Greifswald nach Süden bis in die Tschechische Republik verläuft. Auf diesem Weg quert die Erdgaspipeline, die über eine Transportkapazität von 36 Milliarden Kubikmetern Erdgas pro Jahr verfügt, die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.