Vollständige Vermarktung der OPAL-Kapazitäten kann in Kürze starten

OLG Düsseldorf folgt EU-Gericht und hebt Suspendierung des strittigen Vergleichsvertrages auf

Kassel. Die Vermarktung der lange ungenutzten OPAL-Kapazitäten kann in Kürze beginnen: Nachdem das Gericht der Europäischen Union die Eilanträge auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der EUKommission zurückgewiesen hat (Az. T-849/16 R, T-883/16 R und T-130/17 R), folgte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf diesem Vorgehen. Die Eilanträge betrafen die Versteigerung von 50 Prozent der Transportkapazitäten der OPAL-Pipeline. Das OLG hob am 27. Juli 2017 die Suspendierung des strittigen Vergleichsvertrages vom 30.12.2016 (Az. VI-3 kart 1203/16) auf. 

Die OPAL Gastransport erwartet, dass die Bundesnetzagentur in der kommenden Woche die vorläufige Anordnung zur Umsetzung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 30.12.2016 (Az. BK7-08-009-E1) zurückziehen wird. Danach könnten wieder OPAL-Kapazitäten für den Entry in Greifswald und den Exit in Brandov auf der Europäischen Kapazitätsplattform PRISMA angeboten werden. Geplant ist, die ersten Auktionen in der 31. Kalenderwoche durchzuführen. Basis bilden die geltenden Geschäftsbedingungen und der Auktionskalender der PRISMA European Capacity Platform GmbH.

Der am 28.11.2016 geschlossene Vergleichsvertrag ist die Grundlage der geänderten Freistellungsentscheidung, nach der 50 Prozent der Transitkapazitäten der OPAL Gastransport entsprechend der ursprünglichen OPAL-Freistellungsentscheidung vollständig von der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung ausgenommen bleiben. Die übrigen 50 Prozent kommen künftig als „teilregulierte“ Kapazitäten auf den Markt. Diese Kapazitäten sind zwar von den Netzentgeltvorschriften befreit, unterliegen aber dem allgemeinen Netzzugangsregime und werden über die europäische Kapazitätsplattform PRISMA verauktioniert.


Die OPAL Gastransport ist Betreiberin der rund 470 Kilometer langen OPAL, die vom Anlandungspunkt der Nord Stream in Lubmin bei Greifswald nach Süden bis in die Tschechische Republik verläuft. Auf diesem Weg quert die Erdgaspipeline, die über eine Transportkapazität von 36 Milliarden Kubikmetern Erdgas pro Jahr verfügt, die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.