13.09.2019
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Gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13. September 2019 ist es der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG nicht länger erlaubt, die teilregulierten entkoppelten Ein- und Ausspeise-Verbindungskapazitäten in Höhe von 15,86 Mio. kWh/h zu vermarkten.
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