Zustimmung der Europäischen Kommission notwendig
Kassel. Der 2013 zwischen der Bundesnetzagentur, OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, PAO Gazprom und OOO Gazprom export unterzeichnete, aber nicht wirksam gewordene Vergleichsvertrag wurde mit im Wesentlichen gleichem Inhalt erneut abgeschlossen. Mit diesem Vertrag soll die OPAL-Freistellungsänderungsentscheidung aufgehoben und der Tenor der ursprünglichen OPAL-Freistellungsentscheidung aus dem Jahr 2009 geändert werden. Für dessen Wirksamkeit ist noch die Zustimmung der Europäischen Kommission notwendig.